Für enttäuschte Fluggäste bestehen zahlreiche Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten, die allerdings nur von wenigen genutzt werden. Dies liegt besonders daran, dass die Fluggesellschaften häufig berechtigte eingeforderte Ansprüche blockieren, indem sie die Forderungen ignorieren, zeitlich verschleppen bzw. versuchen, die Fluggäste mit Gutscheinen abzuspeisen.
Die Rechtsanwaltspartnerschaft Raths aus Bad Honnef – die sich auf das Fachgebiet „Fluggastrechte“ spezialisiert hat – unterstützt ihre Mandanten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Als „Flightrefund4u“ ermöglicht die Kanzlei eine automatisierte Überprüfung auf relevante Verspätungen und Annullierungen.
So können bestehende Forderungen kurzfristig geltend gemacht werden.
Auch eine rückwirkende Geltendmachung von Ausgleichsanprüchen bis in das Jahr 2014 sind möglich.
Eine Geltendmachung über eine Anwaltskanzlei wie durch Flightrefund4u hat Vorteile:
- Die Airline reagiert auf anwaltliche Schreiben, während der Einzel-Fluggast in aller Regel vertröstet, mit sachfremden Argumenten abgewiegelt oder mit Gutscheinen abgefunden wird.
- Flightrefund4u garantiert anwaltliche Diskretion und Professionalität, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich in den Räumen einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei, so dass eine Weitergabe persönlicher Daten in unbefugte Hände ausgeschlossen ist.
- Unsere EDV ist professionell (Unternehmens-Standard) gesichert, die Server befinden sich mit der notwendigen Software für die Analyse der Flugdaten für alle 28 EU-Länder in unserem ausschließlichen Eigentum. (keine Daten-Cloud oder externe Analyse „off House“)
- Regelmäßiges Reporting über Fortschritt des Vorganges.
Die von der Verordnung Nr. 261/214 (EG) erfasste Ausgleichsprämie ist abhängig von der Länge der Flugstrecke zwischen Abflug-und Zielflughafen und beträgt zwischen 250.- bis 600.- Euro pro Person.
Im Detail entsteht dieser Anspruch, wenn eine Verspätung am Ankunftsort von über 180 Minuten aufgetreten ist, der Flug kurzfristig annulliert wurde oder das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderung des einzelnen Passagiers verweigert. Außerdem muss der Abflughafen innerhalb der EU (inkl. Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island) gelegen haben oder der Fluggast ist mit einer europäischen Fluglinie aus einem Drittland in die EU geflogen.
Die Ansprüche liegen bei:
– 250 € bei einer Kurzstrecke von 0 – 1.500 km
– 400 € bei einer Mittelstrecke von > 1.500 – 3.500 km
– 600 € bei einem Langflug von mehr als 3.500 km
Diese Beiträge gelten auch bei Wartezeiten aufgrund von Umbuchungen im Falle einer Überbuchung und bei vielen verpassten Anschlussflügen.
Die entstehenden Kosten von Flightrefund4u, sollten diese nicht ohnehin vom Luftfahrtunternehmen beglichen werden, betragen lediglich 15 % auf die Hauptforderung und belaufen sich demnach bei einem Anspruch von zB 250 Euro auf insgesamt nur 44,62 Euro inkl. MWSt. Dem Fluggast werden also 205,38 Euro als Entschädigung ausgezahlt.
Die Anmeldung des Anspruchs ist denkbar unkompliziert:
Auf der Webseite: www.flightrefund4u.de kann die Schadenersatzforderung durch ein entsprechendes dort hinterlegtes Formular direkt verschlüsselt an die Anwaltskanzlei übertragen werden, und das in deutscher oder englischer Sprache.
Wer lieber persönlich Kontakt aufnehmen möchte, kann ebenfalls telefonisch oder per Mail mit der Kanzlei in Kontakt treten.
Weitere Information gibt es unter:
oder Kontakt
Raths Rechtsanwaltspartnerschaft
-Flightrefund4u-
Hauptstr. 27
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9860 020
Fax: 02224 98 60 022
Mail: info@flightrefund4u.de