KOSTEN & GEBÜHREN

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind nach unseren Erfahrungen auch unter wirtschaftlichen Aspekten von großer Bedeutung. Wir geben Ihnen deshalb grundsätzlich auch ungefragt im ersten Gespräch einen Überblick, um Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, wie Sie weiter vorgehen wollen.

Es gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bis 30.06.2004 (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz seit 01.07.2004 (RVG)
Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Die Höhe der Vergütung richtet sich hierbei nach dem Streitwert.

Weitere Erläuterungen erhalten Sie unter: www.brak.de

Außergerichtlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten abzurechnen: Die Abrechnung erfolgt nach diesem RVG, einer Pauschale oder nach Stundensätzen. Darüberhinaus ist es zulässig und auch möglich, die Höhe der Vergütung im Einzelfall zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit sollte dann Gebrauch, gemacht werden, wenn die gesetzliche Regelung für die Beteiligten unwirtschaftlich wäre.

Sprechen Sie dieses Thema einfach an.

Wer nur über geringes Einkommen verfügt, der kann in bestimmten Fällen Beratungshilfe oder gar Prozesskostenhilfe erhalten. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der benötigten Unterlagen. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung können wir vorab überprüfen lassen, ob diese die Erstattung der Beratung oder sogar notwendige Prozesskosten übernimmt.

 

 

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RAe Raths & Dr.Wessely

Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef

Telefon: 02224-989209-0

Email: info@raths.de

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