Kennen Sie folgende Situation? Sie reisen voller Vorfreude zu dem Ort, an dem Sie Ihren wohlverdienten Jahresurlaub verbringen möchten. Vor Ort angekommen stellen Sie fest, dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten anders darstellen als im Reiseprospekt angegeben. So ist etwa der Strand viel weiter vom Hotel entfernt als angegeben, die Klimaanlage funktioniert nicht oder Sie werden von Baulärm belästigt.

Die meisten Menschen werden sich hierüber ärgern, aber nichts unternehmen, was Abhilfe schaffen könnte. Dieser Beitrag soll Ihnen einen Leitfaden dafür bieten, wie Sie im Falle des Falles reagieren sollten und wie sie eine Reisepreisminderung erklären können.

1. Anwendbarkeit
Zunächst muss es sich bei Ihrer Reise um einen Reisevertrag im Sinne des § 651a BGB handeln. Das ist bei Pauschalreisen oder wenn Sie mehrere Reiseleistungen – etwa Flug und Übernachtung – bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, in der Regel der Fall.

2. vor Ort: Reiseveranstalter informieren
Haben Sie nunmehr festgestellt, dass etwa ein versprochener Pool nicht vorhanden ist oder Ungeziefer im Hotel vorzufinden ist, hat die Reise einen Mangel. Diesen Mangel müssen Sie Ihrem Reiseveranstalter anzeigen, wenn Sie später eine Reisepreisminderung erklären möchten. Normalerweise genügt es, den Mangel der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und um Beseitigung des Mangels zu bitten.

Tipp: Sollten Sie die Reiseleitung telefonisch benachrichtigen wollen, sollten Sie eine andere Person  Mithören lassen, um die Mängelanzeige im Zweifelsfall nachweisen zu können.Damit das gerichtlich verwertbar ist, muss der Gesprächsgegner am anderen Ende über das Mithören oder die Aufzeichnung des Telefonats informiert werden.

3. nach der Reise: bei Reiseveranstalter Reisepreisminderung erklären
Nachdem Sie Ihre Reise beendet haben und wieder Zuhause angekommen sind, müssen Sie gegenüber dem Reiseveranstalter die Reisepreisminderung innerhalb von vier Wochen mitteilen.

Es ist wichtig in diesem Schreiben aufzulisten, aus welchen Gründen die Reise mangelhaft war. Es ist hingegen nicht nötig, die Höhe der verlangten Erstattung zu beziffern. Dennoch ist dies sinnvoll, damit Sie dem Reiseveranstalter vermitteln, dass Sie sich auskennen und sich nicht mit einer geringeren Erstattung zufrieden geben werden.

Um die Höhe beziffern zu können, müssen Sie in die so genannte Frankfurter Tabelle schauen. Darin befinden sich Prozentangaben, die sich auf den gesamten Reisepreis beziehen.

Beispiel: Hat Ihre Reise 1.000,00 € gekostet und funktionierte während der gesamten Reisedauer die auf Ihrem Hotelzimmer befindliche Toilette nicht, kann der Reisepreis um 15 %, also 150,00 € gemindert werden.

War der Mangel nicht während des gesamten Reisezeitraums vorhanden, ist der Reisepreis auf die einzelnen Tage herunterzurechnen und dann mit der Anzahl der mangelhaften Tage zu multiplizieren.

Beispiel: Hat Ihre Reise 1.000,00 € gekostet und von 14 Reisetagen funktionierte die Toilette 10 Tage nicht, beträgt der Reisepreis pro Tag (1.000,00 € / 14 Tage) 71,43 €. Für 10 Tage beträgt der Reisepreis also 714,30 €. 15 % hiervon sind 107,15 €.

Am Ende Ihres Schreibens sollten Sie dem Reiseveranstalter eine Zahlungsfrist setzen. Überschreitet dieser die Frist, sollten Sie den Reiseveranstalter nochmals zur Zahlung auffordern. Nachdem Sie das getan haben, befindet sich der Reiseveranstalter in Verzug.

Wenn Ihr Anspruch dem Grunde nach besteht, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Folge beauftragen, dass der Reiseveranstalter auch dessen Kosten im außergerichtlichen Verfahren übernehmen muss. Sollte es zu einem Klageverfahren kommen, ist der Reiseveranstalter bei begründetem Anspruch auch zur Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verpflichtet.

Fazit: Scheuen Sie keine Mühen, sondern fordern Sie Ihr Recht ein. Gerne stellen wir Ihnen kostenfrei ein Musterschreiben zur Verfügung, mit welchem Sie Ihren Reiseveranstalter kontaktieren können. Bitte beachten Sie, dass das Musterschreiben aufgrund der Vielzahl der denkbaren Fälle sehr allgemein gehalten ist und an einigen Stellen von Ihnen konkretisiert werden muss.